Autor: Sabine Eßer | Datum: 26.07.2026
Kunde: Justiz NRW
Stand: Juli 2026
Erstellt von: Sabine Eßer (Gisbo Softwareentwicklung GmbH)
Zweck dieses Dokuments
Dieses Dokument beschreibt die fachlichen Regeln, die GisboTimer mit der neuen Programmversion umsetzt. Es richtet sich an den Kunden zur Prüfung und Freigabe. Technische Implementierungsdetails sind bewusst weggelassen.
1. Gesetzlicher Hintergrund
Der bisherige § 7 Abs. 8 TV-L wurde gerichtlich für ungültig erklärt. Die Tarifeinigung ersetzt ihn durch eine Neufassung, gültig ab 01. Juli 2026.
Für GisboTimer und die Justiz NRW ist ausschließlich § 7 Abs. 8 c) aa) und bb) relevant — der Bereich Wechselschicht- und Schichtarbeit. Die Buchstaben a) (Arbeitszeitkorridor) und b) (Rahmenzeit) werden von NRW nicht genutzt und sind nicht Gegenstand dieses Dokuments.
Wortlaut des relevanten Teils:
„Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden,
c) die im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit
aa) über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind oder
bb) über die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus im Schichtplan vorgesehen sind und bezogen auf die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens innerhalb von drei Monaten, nicht ausgeglichen werden.
Protokollerklärungen zu § 7 Abs. 8 Buchstabe c:
1. Im Fall des Doppelbuchstaben aa beginnt die Frist von drei Monaten an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Ableistung der jeweiligen Stunde beginnt.
2. Im Fall des Doppelbuchstaben bb beginnt die Frist von drei Monaten an dem Tag, der auf den Schichtplanturnus folgt, in dem die Stunde geleistet wurde.“
Inkrafttreten: 01. Juli 2026. Stunden bis einschließlich 30.06.2026 werden nach altem Recht abgegolten.
2. Begriffe
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Begriff |
Bedeutung |
|---|---|
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Mehrarbeit |
Stunden, die über das Soll hinausgehen, aber noch nicht zulageberechtigt sind — sie können noch mit Freizeit ausgeglichen werden |
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Überstunden |
Mehrarbeit, bei der die Ausgleichsfrist abgelaufen ist — ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Zeitzuschlag (ZZ) |
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Zeitzuschlag (ZZ) |
Tariflicher Zuschlag, der entsteht, sobald Mehrarbeit zur „echten Überstunde“ wird |
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Schichtplanturnus |
Der Zeitraum, für den der Dienstplan veröffentlicht wird — der daraus abgeleitete Ausgleichszeitraum ist in NRW auf drei Kalendermonate festgelegt |
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Ausgleichsfrist |
Zeitraum, in dem Mehrarbeit noch mit Freizeit ausgeglichen werden kann, bevor ein ZZ entsteht |
3. Die zwei Fälle: aa) und bb)
Das neue Recht unterscheidet zwei Entstehungsarten von Mehrarbeit:
aa) Angeordnete Überstunden
Stunden, die der Bedienstete zusätzlich und kurzfristig über den Schichtplan hinaus ableistet — also nicht im Voraus geplant, sondern spontan angeordnet.
bb) Geplante Mehrarbeit im Schichtplanturnus
Stunden, die im Schichtplan eingeplant sind und dadurch über die individuelle wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen — also planmäßige Mehrarbeit, die am Monatsende festgestellt wird.
4. Fristenberechnung — Gemeinsame Logik
Beide Fälle folgen demselben zweistufigen Prinzip. Der einzige Unterschied ist der Startpunkt der ersten Frist:
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Schritt |
aa) Angeordnete Überstunden |
bb) Geplante Mehrarbeit |
|---|---|---|
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① Mehrarbeit entsteht |
Tag der Ableistung der zusätzlichen Stunde |
Feststellung am Ende des Abrechnungsmonats |
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② Fristbeginn Ausgleich |
Tag nach Ableistung |
Tag nach Ende des Abrechnungsmonats |
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③ Ausgleichsfrist (Freizeit) |
3 Monate |
3 Monate |
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④ ZZ wird fällig |
Für den bis Fristende nicht durch Freizeit ausgeglichenen Anteil der Stunden entsteht der ZZ-Anspruch → ZZ in der Abrechnung des Folgemonats |
Für den bis Fristende nicht durch Freizeit ausgeglichenen Anteil der Stunden entsteht der ZZ-Anspruch → ZZ in der Abrechnung des Folgemonats |
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⑤ Fristbeginn Auszahlung |
Tag nach Fälligkeit des ZZ |
Tag nach Fälligkeit des ZZ |
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⑥ Auszahlungsfrist |
3 Monate |
3 Monate |
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⑦ Auszahlung |
Die bis Fristende nicht durch Freizeit ausgeglichenen Stunden werden automatisch in der Folgeabrechnung ausgezahlt |
Die bis Fristende nicht durch Freizeit ausgeglichenen Stunden werden automatisch in der Folgeabrechnung ausgezahlt |
Hinweis: Ab Schritt ④ sind die Regeln für aa) und bb) identisch. GisboTimer ermittelt je nach Fall den Startpunkt (Schritt ②) und läuft danach durch denselben Mechanismus.
Anteiliger Ausgleich: Ausgleich, ZZ-Anspruch und Auszahlung sind kein Alles-oder-Nichts. Wurde bis Fristende ein Teil der Stunden bereits durch Freizeit ausgeglichen, betrifft der ZZ-Anspruch (Schritt ④) und die spätere Auszahlung (Schritt ⑦) jeweils nur den verbleibenden, noch nicht ausgeglichenen Anteil.
5. Detailregeln und Beispiele
aa) Angeordnete Überstunden
Frist für den Zeitzuschlag
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Datum |
Erläuterung |
|---|---|---|
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Tag des Ereignisses |
16.06.2026 |
Anordnung von 2 zusätzlichen Stunden |
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Fristbeginn |
17.06.2026, 0:00 Uhr |
Tag, der auf den Tag der Anordnung folgt |
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Fristdauer |
17.06.2026 + 3 Monate |
Ausgleichszeitraum für Mehrstunden |
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Fristende |
16.09.2026, 24:00 Uhr |
2 Überstunden mit Anspruch auf Zeitzuschlag. Auszahlung mit Monatsabschluss September |
Frist für die Auszahlung der Stunden
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Datum |
Erläuterung |
|---|---|---|
|
Fristbeginn |
17.09.2026, 0:00 Uhr |
Tag nach Fälligkeit des ZZ |
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Fristdauer |
17.09.2026 + 3 Monate |
Ausgleichszeitraum für Überstunden |
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Fristende |
16.12.2026, 24:00 Uhr |
2 Überstunden mit Anspruch auf Vergütung. Auszahlung mit Monatsabschluss Dezember |
Chronologie aa) im Überblick
Wichtige Abgrenzung: Sobald die Ausgleichsfrist für aa) abgelaufen ist (im Beispiel: ab 17.09.), darf eine nachträglich Buchung von Dienstfrei oder Kurzdienstzeit die fälligen Überstunden nicht mehr verringern. Der Zeitzuschlag ist zu diesem Zeitpunkt entstanden und wird nicht mehr korrigiert.
bb) Geplante Mehrarbeit im Schichtplanturnus
Begriff Schichtplanturnus in NRW
Der Schichtplanturnus ist der Zeitraum, für den der Dienstplan veröffentlicht wird. Er definiert den Ermittlungszeitraum für die Mehrarbeit. Für den anschließenden Ausgleichszeitraum gilt gemäß § 7 Abs. 8 c) bb) TV-L: spätestens 3 Monate.
Grundsatz
Die Ermittlung der Mehrarbeit für bb) erfolgt immer im Rahmen der Monatsabrechnung. Nach Feststellung der Mehrarbeit hat der Bedienstete 3 Monate Zeit, diese Stunden mit Freizeit auszugleichen, bevor sie als Überstunden mit Zeitzuschlag gewertet werden.
Frist für den Zeitzuschlag
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Datum |
Erläuterung |
|---|---|---|
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Tag der Feststellung |
31.05.2026 |
10 Stunden über dem individuellen Soll |
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Fristbeginn |
01.06.2026, 0:00 Uhr |
Tag, der auf den Abrechnungsmonat folgt |
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Fristdauer |
01.06.2026 + 3 Monate |
Ausgleichszeitraum für Mehrstunden |
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Fristende |
31.08.2026, 24:00 Uhr |
10 Überstunden mit Anspruch auf Zeitzuschlag. Auszahlung mit Monatsabschluss August |
Frist für die Auszahlung der Stunden
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Datum |
Erläuterung |
|---|---|---|
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Fristbeginn |
01.09.2026, 0:00 Uhr |
Tag nach Fälligkeit des ZZ |
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Fristdauer |
01.09.2026 + 3 Monate |
Ausgleichszeitraum für Überstunden |
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Fristende |
30.11.2026, 24:00 Uhr |
10 Überstunden mit Anspruch auf Vergütung. Auszahlung mit Monatsabschluss November |
Chronologie bb) im Überblick
6. Abgrenzungen
Keine Nachberechnung bei Änderungen in abgerechneten Monaten
Änderungen in einem bereits abgerechneten und freigegebenen Monat lösen keine automatische Nachberechnung im Zusammenhang der Überstundenberechnung der Folgemonate aus. Das ist schon immer so.
Konsequenz: Nachträgliche Korrekturen in abgerechneten Monaten können dazu führen, dass Fristen für Zeitzuschläge oder Auszahlungen in den Folgemonaten nicht mehr korrekt berechnet werden.
7. Übergangsregelung bis zur neuen Programmversion
Da die neue Regelung am 01.07.2026 in Kraft tritt, die neue Programmversion jedoch erst voraussichtlich im September/Oktober 2026 ausgeliefert wird, ist folgendes Vorgehen geplant:
Phase 1 — Bis zur Auslieferung der neuen Version
Der bisherige Zulagenschlüssel für angeordnete Überstunden (5011) wird zum 30.06.2026 beendet.
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Service-Datum der Überstunde |
Zeitzuschlag generiert? |
|---|---|
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≤ 30.06.2026 |
Ja — nach altem Recht |
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≥ 01.07.2026 |
Nein — neues Recht noch nicht aktiv |
Warum diese Trennlinie?
Die Grenze entspricht exakt der gesetzlichen Regelung: „Stunden bis 30.06.2026 werden nach altem Recht abgegolten.“ Überstunden ab Juli erhalten vorübergehend keinen ZZ, bis die neue Version aktiv ist.
Die Erfassung angeordneter Überstunden in GisboTimer bleibt während dieser Zeit uneingeschränkt möglich. Die Stunden werden korrekt gespeichert.
Phase 2 — Bei Auslieferung der neuen Version (Sep/Okt 2026)
Der Schlüssel 5011 wird rückwirkend ab 01.07.2026 reaktiviert. Die neue Programmlogik prüft bei der Oktober-Abrechnung alle offenen Überstunden ab 01.07.2026 rückwirkend auf abgelaufene Fristen.
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Schritt |
Was passiert |
Zeitpunkt |
|---|---|---|
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① Schlüssel beendet |
5011 zum 30.06.2026 beendet |
Erledigt |
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② Neue Version ausgeliefert |
Software mit neuer Fristenlogik aktiv |
Sep/Okt 2026 |
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③ Schlüssel reaktivieren |
5011 rückwirkend ab 01.07.2026 wieder aktivieren |
Bei Auslieferung |
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④ Erste automatische Auszahlung |
ZZ für Überstunden vom 01.07. — Fristende 01.10. |
Oktober-Abrechnung |
Wichtig: Rückwirkendes Startdatum: Der Schlüssel muss rückwirkend ab 01.07.2026 aktiviert werden. Nur so werden alle Überstunden ab Juli korrekt mit dem neuen Zeitzuschlag belegt.
Behandlung der Übergangsmonate (aa)
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Überstunden entstanden am |
ZZ-Frist läuft ab |
Auszahlung spätestens in |
|---|---|---|
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01.07.2026 |
01.10.2026 |
Oktober-Abrechnung |
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01.08.2026 |
01.11.2026 |
November-Abrechnung |
|
01.09.2026 |
01.12.2026 |
Dezember-Abrechnung |
Behandlung der Übergangsmonate (bb)
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Abrechnungsmonat |
Ausgleichsfrist endet (3 Monate) |
Erste Verarbeitung durch neue Software |
|---|---|---|
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Juli 2026 |
31.10.2026 |
November-Abrechnung |
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August 2026 |
30.11.2026 |
Dezember-Abrechnung |
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September 2026 |
31.12.2026 |
Januar-Abrechnung 2027 |
Hinweis für Juli, August und September: Die Juli-, August- und September-Abrechnungen liefen noch ohne neue Software und haben daher keinen ZZ für bb) generiert. Da die Ausgleichsfrist jetzt drei statt einen Monat beträgt, ist zum Zeitpunkt der Oktober-Abrechnung (geplanter Software-Livegang) noch keine dieser Fristen abgelaufen. Die neue Software muss die fälligen ZZ jeweils nachholen, sobald die Frist abläuft (November/Dezember 2026 bzw. Januar 2027) — andernfalls würde der gesetzliche Anspruch der Bediensteten verloren gehen.
8. Offene Fragen
Die folgenden Punkte sind noch zu klären und werden von NRW (VPS) beantwortet:
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Welcher Zulagenschlüssel ist für den Zeitzuschlag und die Auszahlung bei bb) zu verwenden? (bisher war 5012 im Gespräch)
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Müssen Bedienstete des Werkdienstes, die nicht im Schicht-/Wechselschichtdienst arbeiten, nach einem anderen Verfahren bewertet werden?